Arbeitszeit

Grundsätzlich beträgt die Arbeitszeit 35 Stunden pro Woche.

40 Stunden Woche

Mit Zustimmung des Beschäftigten kann die Arbeitszeit mit vollem Lohnausgleich auf bis zu 40 Stunden verlängert werden. Grundsätzlich darf der Anteil der Beschäftigten mit einer Arbeitszeit größer als 40 Stunden nicht mehr als 18 % betragen. Unter gewissen betrieblichen Voraussetzungen kann dieser Anteil auf bis zu 50 % ausgeweitet werden.

Mehrarbeit / Überstunden

Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen kann Mehrarbeit mit Zustimmung des Betriebsrates bis zu 10 Stunden in der Woche und bis zu 20 Stunden im Monat vereinbart werden. Durch Betriebsvereinbarung kann für einzelne Beschäftigte ein Mehrarbeitsvolumen von mehr als 20 Stunden im Monat zugelassen werden. Ab 16 Stunden pro Monat hat der Beschäftigte das Recht auf Freizeitausgleich, d. h. er kann verlangen die Überstunden innerhalb der nächsten 3 Monate abzufeiern.